Seit dem 1. Januar 2025 ist in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnungspflicht) in Kraft getreten. Diese gilt für alle Unternehmen, die Rechnungen an Geschäftskunden (B2B – Business to Business) stellen. Rechnungen an Privatkunden sind davon ausgenommen.
WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE?
Seit Januar 2025 müssen Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD übermittelt werden. Herkömmliche PDF- oder Papierrechnungen erfüllen dann nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben.
WAS IST SEIT DEM 01.01.2025 ERFORDERLICH?
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Sie in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. In der Regel genügt ein E-Mail-Postfach, aber wir empfehlen eine separate E-Mail-Adresse für Rechnungen.
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für den Versand an Geschäftskunden gilt ab Januar 2025, mit einer Übergangsfrist von:
- 2 Jahren für Unternehmen mit über 800.000 € Jahresumsatz
- 3 Jahren für Unternehmen mit weniger als 800.000 € Jahresumsatz
Das bedeutet, dass die verbindliche Pflicht zur Rechnungsstellung als E-Rechnung für diese Unternehmen erst ab 2027 bzw. 2028 greift.
Die modernste Generation unseres Warenwirtschaftssystems unterstützt in Version 7 die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format oder als XRechnung. So sind Sie bestens für die E-Rechnungspflicht gerüstet.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Warenwirtschaft Arista in Version 7